Allgemeine Informationen
Antrag auf Gerätezuschuss beim Turngau Rhein-Lahn  
Die gauangehörigen Vereine haben die Möglichkeit beim Turngau einen formlosen Antrag auf Gerätezuschuss zu stellen. Der Antrag muss bis zum 31.08. eines jeden Jahres dem Gauvorstand vorliegen. Die fristgerecht eingegangenen Anträge werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durch den Gauvorstand anteilig entschieden. Dem Antrag auf Gerätezuschuss ist ein Angebot, eine Produktinformation mit Preisangabe (Katalogkopie) oder eine bezahlte Rechnung beizufügen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Gerätezuschusses besteht nicht !
Weitere Gerätezuschüsse können auch beim Sportkreis sowie beim Rhein-Lahn-Kreis beantragt werden (siehe dazu auch die Link-Seite). 
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Landesbibliothekszentrum / Rheinische Landesbibliothek 
Wir möchten unsere Turn- und Sportvereine darauf hinweisen, dass Druckwerke (z.B. Jubiläumsfestschriften, Jahreshefte, u. a.) nach dem Landesmediengesetz Reinland-Pfalz vom 14.02.2005 (GVBl. S. 27) unaufgefordert dem Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz (Bahnhofplatz 14, 56068 Koblenz) zuzusenden sind. Weitere Informationen können hier gedownloadet werden. Wir bitten um Beachtung.
Vorsicht bei Anfahrtsskizzen auf der vereinseigenen Homepage
Wir möchten unsere Turn- und Sportvereine darauf hinweisen, dass Anfahrtsskizzen zu Sportanlagen oder Geschäftsräumen in der Regel urheberrechtlich geschützt sind. Stadtplanverlage recherchieren intensiv nach Verstößen gegen das Urheberrecht und beauftragen Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. Damit es nicht zu Abmahnungen und Schadenersatzforderungen kommt, sollten die Anreisehinweise entweder eigenhändig erstellt (jedoch nicht von einer existierenden Anfahrtsskizze abzeichnen, da auch hier das Urheberrecht greift), die Internetseite mit einem Online-Routenplaner verlinkt oder beim Urheber der Skizze eine kostenpflichtige Lizenz für die Veröffentlichung auf der Internetseite erworben werden. Wir bitten um Beachtung. (Quelle: aragvid-sid 10/07)
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Verwendung von Markennamen  
Bei der Bezeichnung von Lehrgängen/Kursen aber auch Sport- oder Showvorführungen sollte man Namen und Bezeichnung wählen, die rechtlich nicht geschützt sind, um Streitigkeiten mit dem Markennameninhaber zu vermeiden. Es hilft auch nichts, sich mit dem Vorwand zu schützen "man habe davon nichts gewusst" (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!). Um sicher zu gehen, ob der Name, den man z.B. gerne für eine Showvorführung verwenden möchte, rechtlich geschützt ist, kann man beim Deutschen Patent- und Markenamt über deren Internetseite nachschauen. Unter der Internetadresse https://dpinfo.dpma.de kann unter Marken abgefragt werden, ob ein Name oder eine Bezeichnung bereits geschützt ist. Wir bitten unsere Mitgliedsvereine hiervon Gebrauch zu machen, um sich unnötige rechtliche Streitigkeiten zu ersparen.  
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Buchtipp
"Die Turnbewegung im Herzogtum Nassau" 
erschienen in zwei Bänden von Dr. Bernd-Michael Neese:
Band 1: 
"Bei der Volksherrschaft oder demokratischen Staatsverfassung ist jeder Mann von Gottes Gnaden"
Die Turnbewegung im Herzogtum Nassau in den Jahren 1844 - 1852
808 Seiten, 24,80 €, ISBN 3-9804701-4-8, Marianne Breuer Verlag Wiesbaden 
Band 2: 
"Für das Vaterland in allen Gefahren einstehen bis auf den letzten Mann"
Die Turnbewegung im Herzogtum Nassau im Reichsgründungsjahrzehnt (1859 - 1871)
692 Seiten, 24,80 €, ISBN 3-9804701-5-6, Marianne Breuer Verlag Wiesbaden 
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