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| Jeder Verein, der Teilnehmer zu einer
Gauveranstaltung entsendet, verpflichtet sich folgende Bedingungen
einzuhalten: |
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| 1. |
Der Meldetermin für Wettkämpfer/innen und
Kampfrichter/innen liegt 10 Tage vor jedem Veranstaltungstermin. |
| 2. |
Die aktuellen Meldegelder sind wie folgt
festgelegt: |
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Gauschüler- und Jugendturnfest |
je Teilnehmer |
4,- € |
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je Staffel |
4,- € |
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Gaualterstreffen |
je Teilnehmer |
4,- € |
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Gerätturnwettkämpfe |
je Teilnehmer |
4,- € |
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je Mannschaft |
8,- € |
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Faustball und
Prellball |
je Mannschaft |
7,- € |
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Rhönradturnen |
je Teilnehmer |
5,- € |
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Schwimmen |
je Mehrkämpfer |
6,- € |
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Schüler und
Jugend |
4,- € |
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Erwachsene |
4,- € |
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je Staffel |
6,- € |
| 3. |
Bei
den Gerätturnmeisterschaften muss jeder Verein für je angefangene 10
Teilnehmer/-innen zwei
(zumindest im Gau) ausgebildete Kampfrichter stellen. |
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Bei
den Leistungslehrgängen im Gerätturnen weiblich und männlich wird
gleichzeitig ein Kampfrichterlehrgang auf Gauebene durchgeführt.
Mindestalter der Teilnehmer ist 16 Jahre. |
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Bei
den Turnfesten ist für je 10 angefangene Teilnehmer ein Kampfrichter und
ein Helfer namentlich zu melden. Zeitnehmer bitten wir, ihre Stoppuhren
mitzubringen. |
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Vereine,
die an Mannschaftswettkämpfen und/oder Staffelwettbewerben teilnehmen,
haben je Mannschaft bzw. Staffel einen Kampfrichter namentlich zu melden. |
| 4.
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Die
Meldungen für das Gauschüler- und Jugendturnfest gehen an den Fachwart
Schüler- und Jugendturnen, alle anderen Meldungen an die jeweiligen Fachwarte/-innen. |
| 5. |
Ist
ein Verein nicht in der Lage die erforderlichen Kampfrichter zu stellen,
ist dies so rechtzeitig zu melden, dass Unterstützung aus
Nachbarturngauen organisiert werden kann. Die Vereine zahlen pro fehlenden
Kampfrichter eine Gebühr von 20,- € sowie die Fahrtkosten. Sind nicht
mindestens zwei Kampfrichter pro Gerät verfügbar, behält sich der
Turngau vor, nicht besetzte Geräte aus dem Wettkampf zu streichen. |
| 6.
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Startgeldzahlungen
erfolgen, wenn in der jeweiligen Ausschreibung nichts anderes vorgegeben ist,
auf das Gaukonto. |
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Bankverbindung: |
Volksbank
Rhein-Lahn e.G. |
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BLZ 570 928
00 |
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Konto 206 676
019 |
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